• //Startseite
  • //Mediadaten
  • //Impressum
  • //Datenschutz
Logo
  • Facebook
  • Instagram
  • //Westend
    • //Essen und Trinken
    • //Mein Westend
    • //Umfrage
  • //Ratgeber
  • //Unterhaltung
  • //Blogs
    • Mustafas Welt
    • Kubis-Blog
    • Schickels Geschichten des Westends
  • //PDF-Ausgaben

Urteil Rasim G.: Kein Geld für betrogene Kunden? – „Schadenswiedergutmachung nicht möglich“

12. November 2015 · rmd_admin

Rasim G. in seinem damaligen Reisebüro in der Wellritzstraße. Jetzt wurde der hoch angesehene Geschäftsmann wegen Betrugs an seinen Kunden verurteilt.

Rasim G. in seinem damaligen Reisebüro in der Wellritzstraße. Jetzt wurde der hoch angesehene Geschäftsmann wegen Betrugs an seinen Kunden verurteilt.

Am 16. August 2013 wurde Insolvenz angemeldet für das alteingesessene Reisebüro von Rasim G.. Das Reisebüro war überschuldet und zahlungsunfähig. Im Dezember 2013 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Kunden, die betrogen wurden, werden ihr Geld wohl kaum wiedersehen. Zu einer relevanten Schadenswiedergutmachung sei Rasim G. nicht in der Lage, erklärte sein Verteidiger in der Gerichtsverhandlung. Rasim G. selbst gab in dem Prozess an, dass er seine Schulden auf rund 120000 Euro schätze. Ein Einkommen aus eigener Arbeit habe er nicht. Die Geschichte, wie er den Betrug und den Vorlauf zum Betrug nennt, habe ihn krank gemacht.

Forderungen von Kunden, die Geld für bezahlte Flüge zurückgefordert hatten, habe er an den Insolvenzverwalter, eine Kanzlei in Frankfurt, weitergeleitet. Die Höhe des Schadens lag bei den einzelnen Fällen zwischen 120 und 2600 Euro. Das Vorgehen war immer gleich: Rasim G. verkaufte Flugtickets, nahm jedoch keine verbindliche Buchung bei der Fluggesellschaft vor. Statt dessen übergab er den vom Betrug betroffenen Kunden nur Reisepläne. Damit täuschte er vor, dass die bestellten Flüge bereits verbindlich gebucht seien. Tatsächlich gab es aber nur unverbindliche Reservierungen und kein Ticket mit einer elektronischen Flugticketnummer. Der fortgesetzte Betrug war für den Geschäftsinhaber eine Einnahmequelle. Dem erfahrenen Geschäftsmann war dabei bewusst, dass er eine Vielzahl von Kunden um ihr Geld bringen würde.

Text: Wolfgang Degen

Kommentare

Kommentar(e)

Gepostet in: //Westend
Tags: Betrug, Kunden, Kundenbetrug, Rasim G., Reisebüro, Urteil, Wellritzstraße, Westend, Wiesbaden

  • Creative Commons Lizenzvertrag
    Die Texte von Mensch!Westend sind lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.

  • Kontakt Mensch!Westend

    0611 / 355 - 5252
    westend@vrm.de
    facebook.com/menschwestend
  • Theme: Debut
  • Proudly powered by WordPress
Cookie-Hinweis
Diese Website setzt Cookies ein. Cookies ermöglichen den vollen technischen Funktionsumfang dieser Website und ermöglichen die Personalisierung sowie darüber hinaus die Ausspielung von Werbung oder Nutzungsanalyse. Alle weiteren Information sowie Opt-Out Möglichkeiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
ZustimmenDatenschutzbestimmungen